Stiftungssatzung
Aufgrund von Art. 9 Abs. 2 des Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.12.2001 (BayRS 282-1-I-UK/WFK) erlässt der Landkreis Bad Kissingen folgende, mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 02.10.2003, Nr. 240 - 1222.02-12/03 genehmigte Satzung
§ 1
Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
Die Stiftung führt den Namen "Carl von Heß'sche Sozialstiftung Hammelburg". Sie ist eine rechtsfähige, kreiskommunale Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Hammelburg. Der Stiftung steht das Recht zu, Dienstherr von Beamten zu sein. Die Stiftung führt das Familienwappen des Stifters.
§ 2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung fördert die Altenhilfe durch den Betrieb von Seniorenheimen.