Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Hinweisgebende Personen, die strafrechtlich relevante Verstöße innerhalb eines Unternehmens beobachten sollen demnach die Möglichkeit haben, im Rahmen einer geschützten Atmosphäre, Ihre Beanstandungen zu melden.
Zum besseren Schutz hinweisgebender Personen haben wir für die Carl von Heß Sozialstiftung und alle ihre Einrichtungen, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), einen internen Meldekanal für schriftliche (E-Mail, Onlinemeldeformular), telefonische und persönliche Meldungen eingerichtet (inkl. des Vertraulichkeitsgebots).
Ebenfalls gemeldet werden können vorliegende Verstöße im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Unser interner
Hinweisgeber-Beauftragter:
Jürgen Linz
Hinweis schriftlich an die interne Meldestelle senden.
Postanschrift: Carl von Heß Sozialstiftung Meldestelle, z. Hd. Jürgen Linz
Ofenthaler Weg 18, 97762 Hammelburg
Klicken Sie hier um das Meldeformular zur Übertragung Ihres Hinweises zu benutzen
Meldestelle
Hinweisgeberschutzgesetz
Geben Sie hier Ihre Meldungen ab
- bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen,
- prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 fällt,
- hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt,
- prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung,
- ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und
- ergreift angemessene Folgemaßnahmen nach § 18.
Erläuterungen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):
Wie möchten Sie mit der zuständigen internen Stelle Kontakt aufnehmen?
- über das Meldeportal
- telefonisch (auch anonym) unter Telefonnummer 09732 7886-206 (erreichbar zu den üblichen Geschäftszeiten)
- persönliche Zusammenkunft mit Jürgen Linz (interner Hinweisgeber-Beauftragter)
- postalisch an: Carl von Heß Sozialstiftung, Meldestelle, z.Hd. Jürgen Linz, Ofenthaler Weg 18, 97762 Hammelburg
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ)
Das bietet die Carl von Heß Sozialstiftung zusätzlich:
Hinweisgebermeldestelle PLUS
- Gesetzesverstöße,
- und sonstiges Fehlverhalten innerhalb unserer Organisation
- Mitarbeitern,
- ehemaligen Mitarbeitern,
- Bewohnern,
- Angehörigen unserer Einrichtungen,
- und auch Dritten (z.B. Geschäftspartnern, Lieferanten, Dienstleistern) zur Verfügung.
Um Ihr Anliegen telefonisch zu besprechen bzw.
zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs
wählen Sie bitte folgende Kontaktnummer:
Tel. 09732 7886-206.
Via E-Mail erreichen Sie uns unter:
Neben der internen Meldestelle der Carl von Heß Sozialstiftung haben
Sie die Möglichkeit, Meldungen an die Externe Meldestelle des Bundes
beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu senden:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html.
Das bietet die Carl von Heß Sozialstiftung zusätzlich:
Hinweisgebermeldestelle PLUS
Den Verantwortlichen der Carl von Heß Sozialstiftung ist es wichtig, Ihre Anliegen umfassender,
als vom Gesetzgeber geregelt, aufzunehmen. Über unsere Hinweisgebermeldestelle PLUS
haben Sie zusätzlich die Möglichkeit:
- Hinweise auf potenzielle Missstände,
- Gesetzesverstöße,
- und sonstiges Fehlverhalten innerhalb unserer Organisation
anonym, vertraulich und transparent zu melden.
Unser Hinweisgebermeldesystem steht
- Mitarbeitern,
- ehemaligen Mitarbeitern,
- Bewohnern,
- Angehörigen unserer Einrichtungen,
- und auch Dritten (z.B. Geschäftspartnern, Lieferanten, Dienstleistern) zur Verfügung.