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MA werben MA 2025

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Werben Sie eine neue Pflegefachkraft und
erhalten Sie dafür 1.000 Euro Prämie!

 

Konditionen:

  • Die Präme wir nur für geworbene Pflegefachkräfte gezahlt.
  • Die Hälfte der Prämie (500 €) wird bei Einstellung/Dienstantritt der geworbenen Person fällig.
    Die zweite Hälfte bei Weiterbeschäftigung in der Stiftung nach erfolgreich bestandener Probezeit.
  • Die Präme erhält der Werber und nicht die geworbene Person.
  • Von einer Person können unbegrenzt viele Mitarbeiter angeworben werden.
  • Die geworbene Person muss nicht in der Einrichtung des Werbers angestellt werden.
  • DIe Prämie wird nicht gezahlt, wenn Mitarbeiter innerhalb der Stiftung die Einrichtung wechseln
    oder lediglich die Arbeitszeit erhöhen.

Weitere Informationen erteilt gerne:

Albert Hopf
Leiter Personalwesen
📞Tel. 09732 7886-106
📧 This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Contact

Carl von Heß Sozialstiftung
Public law foundation
Ofenthaler Weg 18
D-97762 Hammelburg
phone (09732) 7886-100
fax      (09732) 7886-101
info@vonhess-stiftung.de

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