Hinweisgeberschutzgesetz

 

Geben Sie hier Ihre Meldungen ab

Hinweis über das Verfahren Ihrer Meldung nach § 17 HinSchG:
 
1) Die interne Meldestelle
- bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen,
- prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 fällt,
- hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt,
- prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung,
- ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und
- ergreift angemessene Folgemaßnahmen nach § 18.
 
2) Die interne Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
 

Erläuterungen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):

Wie möchten Sie mit der zuständigen internen Stelle Kontakt aufnehmen?

  • über das Meldeportal
  • telefonisch (auch anonym) unter Telefonnummer 09732 7886-206 (erreichbar zu den üblichen Geschäftszeiten)
  • persönliche Zusammenkunft mit Jürgen Linz (interner Hinweisgeber-Beauftragter)
  • postalisch an: Carl von Heß Sozialstiftung, Meldestelle, z.Hd. Jürgen Linz, Ofenthaler Weg 18, 97762 Hammelburg

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ)

Das bietet die Carl von Heß Sozialstiftung zusätzlich:
Hinweisgebermeldestelle PLUS

- Hinweise auf potenzielle Missstände,
- Gesetzesverstöße,
- und sonstiges Fehlverhalten innerhalb unserer Organisation
anonym, vertraulich und transparent zu melden. 
 
Unser Hinweisgebermeldesystem steht
- Mitarbeitern,
- ehemaligen Mitarbeitern,
- Bewohnern,
- Angehörigen unserer Einrichtungen,
- und auch Dritten (z.B. Geschäftspartnern, Lieferanten, Dienstleistern) zur Verfügung.

 

 

Kontakt

Carl von Heß Sozialstiftung Hammelburg
Kreiskommunale Stiftung des öffentlichen Rechts
Ofenthaler Weg 18
97762 Hammelburg
Telefon (09732) 7886-100
Telefax (09732) 7886-101
info@vonhess-stiftung.de

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