Seit Juli 2021 ist die Carl-von-Heß’sche Sozialstiftung Hammelburg Mitglied der Kommunalen Altenhilfe Bayern (KA Bayern), einem Netzwerk kommunaler bayerischer Pflegeeinrichtungen und Altenhilfeträger der Landkreise, Städte, Märkte und Gemeinden.
Die kreiskommunale Stiftung mit sieben Pflegeheimen und insgesamt 12 Pflegeeinrichtungen im Landkreis Bad Kissingen reiht sich damit als 22tes Mitglied in die Liste der Genossenschaft, die insgesamt rund 7.500 Betten repräsentiert.
Am Freitag, den 09.07.2021 überreichte KA Bayern-Vorstand Prof. Dr. Alexander Schraml offiziell die Mitgliedsurkunde an Landrat und Stiftungsratsvorsitzenden Thomas Bold und Stiftungsvorstand Marco Schäfer. „Als Vorstandsmitglied freue ich mich, stellvertretend für alle Mitglieder der KA Bayern, über die Mitgliedschaft der Carl-von-Heß’schen Sozialstiftung Hammelburg und darf Sie herzlichst als 22. Mitglied unseres Verbundes begrüßen. Als einen großen Erfolg der KA Bayern darf ich beispielhaft unseren Sitz in der Landespflegesatzkommission Bayern nennen“ begrüßt Prof. Dr. Alexander Schraml, Vorstandsmitglied der KA Bayern.
Bundesweit Gehör finden
„Als Stiftungsratsvorsitzender freue ich mich ebenfalls sehr, dass sich die Carl-von-Heß’sche Sozialstiftung in diesem Verbund der kommunalen Träger von Pflegeeinrichtungen organisiert und nunmehr eine viel stärkere Stimme hat, um bayern- bzw. bundesweit gehört zu werden“ freut sich Landrat Thomas Bold. „Bei der Entscheidung zu diesem Schritt stand und steht die Stärkung der Menschen in der Altenhilfe im Landkreis Bad Kissingen im Fokus“, so Bold.
Marco Schäfer, Stiftungsvorstand der Carl-von-Heß´schen Sozialstiftung Hammelburg ergänzt:“ Ich bin zu hundert Prozent überzeugt, dass wir uns in der Altenhilfe trägerübergreifend organisieren müssen, wenn wir die Position und die Rechte der Menschen in der Pflege stärken wollen. Deswegen haben wir uns für den Beitritt zur Kommunalen Altenhilfe Bayern entschieden.“
Ziele der KA Bayern
Die Ziele der KA Bayern sind es, eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung mit Pflegeleistungen – insbesondere in Pflegeheimen – zu sichern, die finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Bayern zu verbessern, die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Altenpflege im Interesse einer optimalen Daseinsvorsorge zu erhalten und zu erweitern, den Know-how-Transfer und die gegenseitige Unterstützung zwischen den kommunalen Trägern zu fördern und im engen Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden, die Interessen der kommunalen Pflegeeinrichtungen und Altenhilfe gegenüber den Sozialhilfeträgern, den Pflegekassen, den Wohlfahrtsverbänden, den Verbänden privater Pflegeheime und dem Freistaat Bayern zu vertreten. Die Landespflegesatzkommission ist ein wichtiges Gremium der pflegerischen Selbstverwaltung in Bayern.
Die Kommission schafft Grundsätze für die Vereinbarung von Pflegesätzen und legt die landesweit gültigen Rahmenbedingungen zum Pflegesatzverfahren fest. Ziel ist es, eine wirksame und wirtschaftliche Pflege zu gewährleisten und verlässliche Grundlagen für das Pflegesatzverfahren zu entwickeln.